„unechter Erschließungvertrag“
Da sich einige Grundstückseigentümer nicht freiwillig an den Erschließungskosten beteiligen wollten, wurde ein „unechter“ Erschließungsvertrag abgeschlossen. Das heißt, solbau GmbH geht als Erschließungsträger zunächst in Vorleistung mit der kompletten Erschließung und rechnet am Schluss mit der Gemeinde ab, so dass sich alle Grundstückseigentümer an den Erschließungskosten beteiligen müssen. Die Grundstücke wurden vom Eigentümer verkauft, so dass solbau die individuelle Planung für je ein Ein-, Zwei-, Drei- und Vierfamilienhaus übernehmen durfte.